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LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 19 AS 1293/12 |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.09.2012 - L 19 AS 1293/12 (https://dejure.org/2012,39475)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. September 2012 - L 19 AS 1293/12 (https://dejure.org/2012,39475)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 10.05.2012 - S 3 AS 5048/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 19 AS 1293/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 KG 1/11
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 19 AS 1293/12
Die Rücknahmeerklärung ist bedingungsfeindlich in dem Sinne, dass sie wie andere Prozesshandlungen nicht wirksam ist, wenn die erklärte Rechtsfolge an eine sog. echte, d.h. auf ungewisse Umstände außerhalb des prozessualen Rahmens abstellende Bedingung geknüpft wird (BSG, Beschluss vom 04.02.2003 - B 11 AL 5/03 R zur Revisionseinlegung; Urteil des Senats vom 12.09.2011 - L 19 AS 38/10 m.w.N. zu einem Ablehnungsgesuch; Urteil des Senats vom 30.01.2012 - L 19 KG 1/11 mit weiteren Hinweisen zur Auslegung einer von vorheriger Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemachten Berufungseinlegung). - BSG, 04.02.2003 - B 11 AL 5/03 R
Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 19 AS 1293/12
Die Rücknahmeerklärung ist bedingungsfeindlich in dem Sinne, dass sie wie andere Prozesshandlungen nicht wirksam ist, wenn die erklärte Rechtsfolge an eine sog. echte, d.h. auf ungewisse Umstände außerhalb des prozessualen Rahmens abstellende Bedingung geknüpft wird (BSG, Beschluss vom 04.02.2003 - B 11 AL 5/03 R zur Revisionseinlegung; Urteil des Senats vom 12.09.2011 - L 19 AS 38/10 m.w.N. zu einem Ablehnungsgesuch; Urteil des Senats vom 30.01.2012 - L 19 KG 1/11 mit weiteren Hinweisen zur Auslegung einer von vorheriger Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemachten Berufungseinlegung). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2011 - L 19 AS 38/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 19 AS 1293/12
Die Rücknahmeerklärung ist bedingungsfeindlich in dem Sinne, dass sie wie andere Prozesshandlungen nicht wirksam ist, wenn die erklärte Rechtsfolge an eine sog. echte, d.h. auf ungewisse Umstände außerhalb des prozessualen Rahmens abstellende Bedingung geknüpft wird (BSG, Beschluss vom 04.02.2003 - B 11 AL 5/03 R zur Revisionseinlegung; Urteil des Senats vom 12.09.2011 - L 19 AS 38/10 m.w.N. zu einem Ablehnungsgesuch; Urteil des Senats vom 30.01.2012 - L 19 KG 1/11 mit weiteren Hinweisen zur Auslegung einer von vorheriger Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemachten Berufungseinlegung).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2017 - L 11 AS 864/16 Es kann dabei dahinstehen, ob es sich bei der Erklärung mit Schriftsatz vom 11. August 2016, dass die Klage zurückgenommen wird, soweit Missbrauchskosten angedroht worden sein sollten oder werden, um eine Erklärung unter einer echten, also außerhalb des prozessualen Rahmens stehenden Bedingung handelt (vgl. zur Bedingungsfeindlichkeit der Rücknahmeerklärung: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24. September 2012 - L 19 AS 1293/12 - Rn 12, unter Bezugnahme auf BSG, Beschluss vom 4. Februar 2003 - B 11 AL 5/03 R -).